Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
3 |
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b)
Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der
Gesellschafterversammlung vom 17.08.2023 und 13.10.2023
im Wege des Formwechsels in die Libona
Grundstücksverwaltungs GmbH & Co. KG mit Sitz in Klein-
Winternheim (Amtsgericht Mainz - HRA 44501) umgewandelt.
Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer
Rechtsform (Amtsgericht Mainz - HRA 44501) am 15.11.2023
wirksam geworden.
Das Registerblatt ist geschlossen. |
a)
15.11.2023
Dannegger
b)
Fall 4 |
HRB 44970: Libona Grundstücksverwaltungs GmbH, Mainz, Essenheimer Straße 157, 55128 Mainz. Änderung der Geschäftsanschrift: Am Pfaffenstein 14, 55270 Klein-Winternheim.
HRB 118324 B: Libona Grundstücksverwaltungs GmbH, Mainz, Fasanenstr. 4, 10623 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Mainz; Rechtsverhaeltnis: Der Sitz der Gesellschaft ist nach Mainz verlegt (Amtsgericht Mainz, HRB 44970). Neue Anschrift: Essenheimer Straße 157, 55128 Mainz
Libona Grundstücksverwaltungs GmbH, Mainz, Essenheimer Straße 157, 55128 Mainz. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.02.1991, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 09.07.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz), § 4 (Stammkapital und Stammeinlagen), § 10 (Einberufung der Gesellschafterversammlung), § 11 (Gesellschafterversammlung) und § 15 (Einziehungs- und Übertragungsentgelt) und mit ihr die Sitzverlegung von Berlin (bisher Amtsgericht Charlottenburg HRB 118324 B) nach Mainz, sowie die Umstellung des Stammkapitals auf Euro und Erhöhung des Stammkapitals um 435,41 Euro auf 26.000,00 Euro beschlossen. Geschäftsanschrift: Essenheimer Straße 157, 55128 Mainz. Gegenstand: Die Vermietung und Verpachtung von bebauten und unbebauten Grundstücken, der Ankauf und der Verkauf solcher Grundstücke und grundstücksgleicher Rechte. Stammkapital: 26.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Kipper, Hans Günter, Mainz, * ‒.‒.‒‒; Kipper, Elfriede, geb. Kuhn, Mainz, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 08.05.2008 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Elanimo Grundstücksverwaltungs GmbH mit dem Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg - HRB 79558 b) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen.
Libona Grundstücksverwaltungs GmbH, BerlinFasanenstr. 4, 10623 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 08.05.2008 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Elanimo Grundstücksverwaltungs GmbH mit dem Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRB 79558 b) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..
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