Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
8 |
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b)
Mit der Uranos Beteiligungen GmbH mit Sitz in Buchholz
(Amtsgericht Montabaur, HRB 27915) als herrschendem
Unternehmen ist am 25.09.2023 ein
Ergebnisabführungsvertrag geschlossen worden. Ihm hat die
Gesellschafterversammlung vom 17.10.2023 zugestimmt.
Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten
Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen. |
a)
08.11.2023
Werner
b)
Fall 10 |
HRB 23871: Licharz GmbH, Buchholz, Industriepark Nord 13, 53567 Buchholz. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.05.2022 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.05.2022 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 19.05.2022 mit der LICHARZ POLYAMID-Guss Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Buchholz (Amtsgericht Montabaur, HRB 11875) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 23871: Licharz GmbH, Buchholz, Industriepark Nord 13, 53567 Buchholz. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Lose, Otto, Wiesbaden, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Licharz, Alfred Wilhelm, Buchholz, * ‒.‒.‒‒; Walter-Licharz, Marc Rolf, Königswinter, * ‒.‒.‒‒.
HRB 23871:Licharz GmbH, Buchholz, Industriepark 13, 53567 Buchholz.Änderung der Geschäftsanschrift: Industriepark Nord 13, 53567 Buchholz. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.06.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.06.2015 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 18.06.2015 mit der Licharz Vermögensverwaltung und Beteiligung GmbH mit Sitz in Sankt Augustin (AG Siegburg, HRB 10081) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Licharz GmbH (neu), Buchholz, Industriepark 13, 53567 Buchholz. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 07.11.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 07.11.2013 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 07.11.2013 mit der LICHARZ GMBH mit Sitz in Buchholz (AG Montabaur HRB 13246) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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