Licht- und Kraftwerke Seesen/Harz Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Seesen/Harz (Bahnhofsplatz 2, 38723 Seesen). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Harz Energie GmbH & Co. KG am 21.08.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
Licht- und Kraftwerke Seesen/Harz Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Seesen/Harz (Bahnhofsplatz 2, 38723 Seesen). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 03.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 03.08.2007 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 03.08.2007 mit der Harz Energie GmbH & Co. KG mit Sitz in Osterode am Harz (AG Göttingen HRA 130727) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Licht- und Kraftwerke Seesen/Harz Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Seesen/Harz (Lasfelder Str. 10, 37520 Osterode). Die Gesellschafterversammlung vom 17.07.2007 hat eine Ergänzung des Gesellschaftsvertrages um einen Abs. 4 in § 7 (Geschäftsführung) beschlossen. Allgemeine Vertretungsregelung nun: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.