LichtBlick AG, Hamburg, Zirkusweg 6, 20359 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplans vom 21.12.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Hauptversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tage mit der Candelaber Beteiligungsverwaltungs AG mit Sitz in Wien, Republik Österreich (Handelsgericht Wien FN 387795m) verschmolzen unter gleichzeitiger Annahme der Rechtsform einer Europäischen Aktiengesellschaft (SE). Der Formwechsel in die LichtBlick SE mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 126094) ist mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform am 28.01.2013 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
LichtBlick AG, Hamburg, Zirkusweg 6, 20359 Hamburg. Die Gesellschaft hat gem. § 122 d UmwG den Entwurf eines Verschmelzungplans bei dem Handelsregister eingereicht: 1. an der Verschmelzung beteiligte Gesellschaften: LichtBlick AG als übernehmende Gesellschaft ist eine Aktiengesellschaft deutschen Rechts mit Sitz in Hamburg, Candelaber Beteiligungsverwaltungs AG als übertragende Gesellschaft ist eine Aktiengesellschaft österreichischen Rechts mit Sitz in Wien. 2. Register, bei dem die beteiligten Gesellschaften eingetragen sind und Nummer des Eintrags: Amtsgericht Hamburg, Handelsregister, Caffamacherreihe 20, 20355 Hamburg, HRB 102084 - Handelsgericht Wien, Firmenbuch, Marxergasse 1A, A-1030 Wien, Nr. 387795. 3. Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger der LichtBlick AG gem. Art. 24 SE-VO sowie die Anschrift zur Erteilung kostenloser Auskünfte: Gläubigern der LichtBlick AG wird Sicherheit geleistet, wenn sie bis spätestens 6 Monate nach Offenlegung der Eintragung der Verschmelzung ihren Anspruch dem Grunde und der Höhe nach schriftlich anmelden (Art. 24 Abs. 1 SE-VO i.V.m. § 22 Abs. 1 UmwG). Das Recht auf Sicherheitsleistung steht den Gläubigern nur insoweit zu, als sie glaubhaft machen können, dass die Erfüllung ihrer Ansprüche durch die Verschmelzung gefährdet ist, und sie nicht bereits Befriedigung verlangen können. Das Recht auf Sicherheitsleistung steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Zur Anmeldung eines Anspruchs ist seine genaue Beschreibung so weit erforderlich, dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Die Anmeldung eines Anspruchs ist an folgene Adresse zu richten: LichtBlick AG (bzw. nach erfolgter Verschmelzung: LichtBlick SE), Zirkusweg 6, 20359 Hamburg. Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsaktionären der LichtBlick AG ist entbehrlich, da sämtliche Aktien von der LichtBlick Holding AG mit Sitz in Hamburg gehalten werden und die LichtBlick AG somit keine Minderheitsaktionäre hat. Die Gesellschaft wird zukünftig die Rechtsform SE unter der Firma LichtBlick SE mit Sitz in Hamburg haben.
LichtBlick AG, Hamburg, Zirkusweg 6, 20359 Hamburg. Nicht mehr Vorstandsvorsitzender: Dr. Friege, Christian, Stuttgart, * ‒.‒.‒‒. Bestellt Vorstand: von Tschischwitz, Heiko, Hamburg, * ‒.‒.‒‒, vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Liste des Aufsichtsrats wurde eingereicht.
LichtBlick AG, Hamburg, Zirkusweg 6, 20359 Hamburg. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Liste des Aufsichtsrats wurde eingereicht.
LichtBlick AG, Hamburg, Zirkusweg 6, 20359 Hamburg.Die Hauptversammlung vom 07.06.2010 hat die Änderung der Satzung in § 6 beschlossen.
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