Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
| 6 |
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Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als
Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen:
Personenbezogene Daten geändert, nun:
Korte, Nina, Osnabrück, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
27.11.2025
Brockfeld |
HRA 207266: Lichtart Osnabrück GmbH & Co. KG, Osnabrück, Zelterstr. 22, 49076 Osnabrück. Änderung zur Geschäftsanschrift: Albert-Einstein-Straße 36, 49076 Osnabrück.
HRA 207266: Lichtart Osnabrück GmbH & Co. KG, Osnabrück, Zelterstr. 22, 49076 Osnabrück. Personenbezogene Daten (Nachname) berichtigt, nun: Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Möhlmann, Nina, Osnabrück, * ‒.‒.‒‒.
HRA 207266: Lichtart Osnabrück GmbH & Co. KG, Osnabrück, Zelterstr. 22, 49076 Osnabrück. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 03.03.2021 wirksam geworden.
HRA 207266: Lichtart Osnabrück GmbH & Co. KG, Osnabrück, Zelterstr. 22, 49076 Osnabrück. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 17.12.2020 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 17.12.2020 das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Axel Kaufmann, * ‒.‒.‒‒, Osnabrück unter der Firma Lichtart Osnabrück e.K. in Osnabrück (Amtsgericht Osnabrück HRA 200181) betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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