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Lichtblick Wahlde gemeinnützige GmbH, Neuenkirchen-Vörden (HRB 211239)

Firmendaten

Anschrift
Wahlde 6
49434 Neuenkirchen-Vörden
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: 05493/91330-0
Fax: im Vollprofil enthalten
E-Mail: im Vollprofil enthalten
Webseite: www.lichtblick-hof-wahlde.de
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: 2016
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: b: 25.000,00 EUR - 49.999,99 EUR
Branche: 2 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 211239
Amtsgericht: Oldenburg
Rechtsform: gGmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Lichtblick Wahlde gemeinnützige GmbH aus Neuenkirchen-Vörden ist im Handelsregister Oldenburg unter der Nummer HRB 211239 verzeichnet. Nach der Gründung am 15.06.2016 hat die Lichtblick Wahlde gemeinnützige GmbH ihren Standort nicht geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe 'Unterstützung, Förderung und Betreuung Jugendlicher und Erwachsener, die aufgrund körperlicher, geistiger oder seelischer Beeinträchtigungen oder Behinderungen auf fremde Hilfe angewiesen sind, unabhängig von deren Weltanschauung, Nationalität oder Religion. Die heilpädagogischen und sozialtherapeutischen Arbeit erfolgt auf Grundlage der Anthroposophie nach den geisteswissenschaftlichen Arbeiten Rudolf Steiners. Die Gesellschaft verwirklicht ihre Zwecke insbesondere durch den Betrieb von Wohnheimen und Werkstätten als Zweckbetriebe i. S. des § 65 AO.' Das eingetragene Stammkapital beläuft sich aktuell auf 25.000,00 EUR. Die Lichtblick Wahlde gemeinnützige GmbH weist zur Zeit einen Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 11.09.2022)

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Registermeldungen 2

Calendar 31.08.2016
Veränderung

HRB 211239: Lichtblick Wahlde gemeinnützige GmbH, Neuenkirchen-Vörden, Wahlde 6, 49434 Neuenkirchen-Vörden. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 31.08.2016 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

Calendar 31.08.2016
Neueintragung

HRB 211239: Lichtblick Wahlde gemeinnützige GmbH, Neuenkirchen-Vörden, Wahlde 6, 49434 Neuenkirchen-Vörden. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 15.06.2016. Geschäftsanschrift: Wahlde 6, 49434 Neuenkirchen-Vörden. Gegenstand: Unterstützung, Förderung und Betreuung Jugendlicher und Erwachsener, die aufgrund körperlicher, geistiger oder seelischer Beeinträchtigungen oder Behinderungen auf fremde Hilfe angewiesen sind, unabhängig von deren Weltanschauung, Nationalität oder Religion. Die heilpädagogischen und sozialtherapeutischen Arbeit erfolgt auf Grundlage der Anthroposophie nach den geisteswissenschaftlichen Arbeiten Rudolf Steiners. Die Gesellschaft verwirklicht ihre Zwecke insbesondere durch den Betrieb von Wohnheimen und Werkstätten als Zweckbetriebe i. S. des § 65 AO. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Brünings, Christian, Eckolstädt, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt. Entstanden durch Ausgliederung von Vermögensteilen der Lichtblick e.V. mit Sitz in Neuenkirchen-Vörden (Amtsgericht Oldenburg VR 200991 ) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 15.06.2016 und des Zustimmungsbeschlusses der Mitgliedersammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 29.04.2016. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

Historie 1

31.08.2016
Entscheideränderung

Eintritt
Herr Christian Brünings
Geschäftsführer

Registervorgang

Neueintragung 31.08.2016