HRB 175001: Lichtdesign Abendschein GmbH, Starnberg, Wittelsbacher Str. 9-11, 82319 Starnberg. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist erloschen.
HRB 175001: Lichtdesign Abendschein GmbH, Starnberg, Wittelsbacher Str. 9-11, 82319 Starnberg. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geändert, nun: Liquidator: Abendschein, Robert, Garmisch-Partenkirchen, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Abendschein, Christine, Starnberg, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Lichtdesign Abendschein GmbH, Starnberg (Wittelsbacher Str. 9-11, 82319 Starnberg). Die Ausgliederung wurde am 21.08.2008 im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers eingetragen (siehe Amtsgericht München HRA 92659).
Lichtdesign Abendschein GmbH, Starnberg (Wittelsbacher Str. 9-11, 82319 Starnberg). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 02.07.2008. Gegenstand des Unternehmens: Einzelhandel mit Designerleuchten im Wohn- und Geschäftsbereich einschließlich Außenleuchten sowie Lichtplanung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Abendschein, Robert, Starnberg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Abendschein, Christine, Starnberg, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch Ausgliederung des einzelkaufmännischen Unternehmens Lichtdesign Robert Abendschein e.K. mit dem Sitz in Starnberg (Amtsgericht München HRA 92659) aus dem Vermögen des Inhabers. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des übertragenden Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.