Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
5 |
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Einzelprokura:
Unger, Michael, Kröslin, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
17.06.2024
Staske-Heier
b)
Fall 6 |
HRB 3588: Lichtdesign Diedrich GmbH, Zinnowitz, Dannweg 14, 17454 Zinnowitz. Nicht mehr Geschäftsführer: Unger, Michael, Zinnowitz, * ‒.‒.‒‒.
HRB 3588: Diedrich GmbH Elektrotechnik/ Elektronik, Zinnowitz, Dannweg 14, 17454 Zinnowitz. Die Gesellschafterversammlung vom 07.06.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrags in § 1 Abs.1 sowie in § 2 Satz 1 und damit die Änderung der Firma und des Gegenstands des Unternehmens beschlossen. Neue Firma: Lichtdesign Diedrich GmbH. Geschäftsanschrift: Dannweg 14, 17454 Zinnowitz. Neuer Unternehmensgegenstand: Der Einzelhandel mit Licht & Leuchten incl. der damit verbundenen Dienstleistungen im In- und Ausland sowie die Immobilienvermietung. Bestellt als Geschäftsführer: Unger, Michael, Zinnowitz, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt. Prokura erloschen: Seltrecht, Ingolf, Karlshagen, * ‒.‒.‒‒.
Diedrich GmbH Elektrotechnik/ Elektronik, Zinnowitz (Zinnowitz). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.12.2005 und Ergänzung vom 06.06.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.12.2005 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 16.12.2006 mit der Diedrich-Dienstleistungs GmbH mit Sitz in Zinnowitz (Amtsgericht Stralsund HRB 4422) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.