Lichtwerbung Frankleben GmbH, Frankleben (Naumburger Str. 9, 06259 Frankleben). Die Verschmelzung wurde am 10.10.2007 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Stendal HRA 1769).
Lichtwerbung Frankleben GmbH, Frankleben (Frankleben). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 22.08.2007 sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom selben Tag mit dem Vermögen des Alleingesellschafters Lang Detlev, Langenzenn, * ‒.‒.‒‒ verschmolzen. Das Unternehmen wird als Einzelfirma unter der Firma Lichtwerbung Frankleben e.K. mit dem Sitz in Braunsbedra geführt. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung der Einzelfirma.Nicht eingetragen:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.