Lidl Verwaltungs-GmbH, Herne (Rötelstr. 35, 74172 Neckarsulm). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden SBG Lidl KG am 23.03.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
Lidl Verwaltungs-GmbH, Pfaffenhofen (Rötelstr. 35, 74172 Neckarsulm). Die Verschmelzung wurde am 23.03.2006 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Heilbronn HRA 4707).
Lidl Verwaltungs-GmbH, Herne (Südstr. 110, 44625 Herne). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.09.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.09.2005 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 30.09.2005 mit der SBG Lidl KG mit Sitz in Neckarsulm (AG Heilbronn HRA 4707) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Lidl Verwaltungs-GmbH, Pfaffenhofen (Pfaffenhofener Str. 40, 89284 Pfaffenhofen). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 30.09.2005 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der SBG Lidl KG mit dem Sitz in Neckarsulm (Amtsgericht Heilbronn HRA 4707) verschmolzen. Die Verschmelzungwird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Lidl Verwaltungs-GmbH, Pfaffenhofen (Pfaffenhofener Str. 40, 89284 Pfaffenhofen). Bestellt Geschäftsführer: Chrzanowski, Gerd, Bad Rappenau-Heinsheim, * ‒.‒.‒‒; Kunzi, Daniel, Backnang, * ‒.‒.‒‒; Radics, Wolfgang, Bad Wimpfen, * ‒.‒.‒‒; Wiebking, Arnd, Braunschweig, * ‒.‒.‒‒. Ausgeschieden Geschäftsführer: Eberz, Christian, Altusried, * ‒.‒.‒‒; Schmidt, Siegmund, Kaufmann, Thierhaupten.
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