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Lieback Liesborner Bäckerei Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. Kommanditgesellschaft, Wadersloh (HRA 5563) inaktiv

Firmendaten

Anschrift
Waldliesborner Str. 27
59329 Wadersloh
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 1 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRA 5563
Amtsgericht: Münster
Rechtsform: GmbH & Co. KG
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Lieback Liesborner Bäckerei Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. Kommanditgesellschaft aus Wadersloh war im Handelsregister Münster unter der Nummer HRA 5563 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Lieback Liesborner Bäckerei Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. Kommanditgesellschaft ihren Standort nicht geändert. Die Lieback Liesborner Bäckerei Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. Kommanditgesellschaft wies zuletzt 0 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 11.08.2019)

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Registermeldungen 2

Calendar 15.02.2013
Löschung von Amts wegen

Lieback Liesborner Bäckerei Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. Kommanditgesellschaft, Wadersloh (Waldliesborner Str. 27, 59329 Wadersloh). Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absätze 4, 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.

Calendar 17.08.2012
Löschungsankündigung

Lieback Liesborner Bäckerei Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. Kommanditgesellschaft, Wadersloh (Waldliesborner Str. 27, 59329 Wadersloh). Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen zu löschen. Gegen diese Verfügung kann Widerspruch eingelegt werden. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung von Amts wegen ist auf einen Monat festgesetzt. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Verfügung können Sie Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Der Widerspruch kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden. Der Widerspruch muss spätestens innerhalb der gesetzten Frist nach der schriftlichen Bekanntgabe der Verfügung bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn der Widerspruch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der schriftlichen Bekanntgabe der Verfügung, spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach Erlass der Verfügung. Die Bekanntgabe ist entweder durch Zustellung oder am dritten Tage nach Aufgabe zur Post bewirkt. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages. Der Widerspruch muss die Bezeichnung der angefochtenen Verfügung sowie die Erklärung enthalten, dass Widerspruch gegen diese Verfügung eingelegt wird. Er ist zu unterzeichnen und soll begründet werden.

Historie 2

15.02.2013
Registervorgang

Löschung von Amts wegen 14.02.2013

17.08.2012
Registervorgang

Löschungsankündigung 10.08.2012