Lienenlüke & Reinsch Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Köln (Bonner Wall 31, 50677 Köln). Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (Amtsgericht Köln, HRA 23163) am 31.08.2005 wirksam geworden.
Lienenlüke & Reinsch Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Köln (Bonner Wall 31, 50677 Köln). Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 26.08.2005 im Wege des Formwechsels in die Lienenlüke & Reinsch GmbH & Co. KG mit Sitz in Köln (AG Köln 41 AR 602/05) umgewandelt. Der Formwechsel wird erst wirksam mitder Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.