HRB 10552: Liesegang & Klemenz Steuerberatungsgesellschaft mbH, Lübbecke, Niederwall 13, 32312 Lübbecke. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Steuerberater Rüting & Klemenz PartG mbB am 15.12.2014 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HRB 10552: Liesegang & Klemenz Steuerberatungsgesellschaft mbH, Lübbecke, Niederwall 13, 32312 Lübbecke. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.11.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.11.2014 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 18.11.2014 mit der Steuerberater Rüting & Klemenz PartG mbB mit Sitz in Lübbecke (Amtsgericht Essen PR 2968) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Liesegang & Klemenz Steuerberatungsgesellschaft mbH, Lübbecke (Niederwall 13, 32312 Lübbecke). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.06.2007. Gegenstand: Geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen. Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Leiter der Zweigniederlassung muss ein Steuerberater sein, der seine berufliche Niederlassung am Ort der Zweigniederlassung oder in deren Nahbereich hat. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Klemenz, Tanja, geb. Franke, Hüllhorst, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.