HRB 28605: Life Fit Leipzig GmbH, Leipzig, Poststraße 19, 04158 Leipzig. Die Gesellschafterversammlung vom 14.12.2021 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 25.000,00 EUR auf 50.000,00 EUR und die Änderung des § 3 (Stammkapital) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neues Stammkapital: 50.000,00 EUR.
Life Fit Leipzig GmbH, Leipzig, Poststraße 19, 04158 Leipzig. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Schneider, Jens, Brahmenau, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Geschäftsführer: Büttner, Stefan, Halle (Saale), * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Life Fit Leipzig GmbH, Leipzig, Poststraße 19, 04158 Leipzig. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.08.2012 mit Nachtrag vom 29.08.2012. Geschäftsanschrift: Poststraße 19, 04158 Leipzig. Gegenstand des Unternehmens: Betreibung eines Fitnessstudios. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Schneider, Jens, Brahmenau, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung des von Herrn Jens Schneider, Brahmenau, als Inhaber unter der Firma "Fitnessclub Rietzschketal e.K." mit Niederlassung in Leipzig (Amtsgericht Leipzig, HRA 16726) betriebenen Unternehmens gemäß Ausgliederungsplan vom 20.08.2012 mit Nachtrag vom 29.08.2012. Die Eintragung wurde wirksam mit Eintragung der Ausgliederung in das Register des übertragenden Rechtsträgers am 25.09.2012. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.