HRA 5663: Lifestyle Holding GmbH & Co. KG, Aschaffenburg, Auhofstraße 25, 63741 Aschaffenburg. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Weichertstraße 5, 63741 Aschaffenburg.
HRA 5663: Lifestyle Holding GmbH & Co. KG, Aschaffenburg, Auhofstraße 25, 63741 Aschaffenburg. Vertretungsbefugnis geändert, nun: Persönlich haftender Gesellschafter: Lifestyle Development GmbH, Aschaffenburg (Amtsgericht Aschaffenburg HRB 12870), mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRA 5663: Lifestyle Holding GmbH & Co. KG, Aschaffenburg, Auhofstraße 25, 63741 Aschaffenburg. (die Errichtung und der Betrieb von Pflegeheimen oder von Wohnimmobilien, der Erwerb, Besitz und Verwertung von Liegenschaften, Liegenschaftsanteilen, sowie grundstücksähnlichen Rechten, die Erbringung von Beratungsleistungen, soweit diese nicht an eine besondere Befugnis gebunden sind, die Vermietung von Immobilien, Wohnungen und Gewerberäumen verbunden mit der Gewährung anderer als grundlegender, mit der Vermietung verbundener flienstleistungen sowie Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere die Verwaltung, der Erwerb und die Veräußerung von Beteiligungen an Gesellschaften ). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Auhofstraße 25, 63741 Aschaffenburg. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Lifestyle Development GmbH, Aschaffenburg (Amtsgericht Aschaffenburg HRB 12870). Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Lifestyle Holding GmbH mit dem Sitz in Aschaffenburg (Amtsgericht Aschaffenburg HRB 13051). Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.