Liftplan Ingenieurgesellschaft mbH, Grimma, Bahnhofstraße 5, 04668 Grimma. Änderung der Geschäftsanschrift: Gerhart-Hauptmann-Ring 18, 04668 Grimma.
Liftplan Ingenieurgesellschaft mbH, Grimma (Bahnhofstr. 5, 04668 Grimma). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11.07.2006. Gegenstand des Unternehmens: Beratung, Planung und Bauüberwachung für den Bau und die Errichtung von Aufzugtechnik, Fördertechnik und Lagertechnik sowie die Messung und die Dokumentation von Qualitätsparametern für verzeichnete Technik. Sofern in Erfüllung des Unternehmensgegenstandes handwerkliche Arbeiten im Sinne der Handwerksordnung erforderlich sein sollten, werden diese durch Subunternehmen erbracht. Diese Bestimmung findet keine Anwendung, wenn durch das Unternehmen im jeweiligen Gewerk die handwerklichen Zugangsvoraussetzungen erfüllt werden und die Eintragung in die Handwerksrolle dafür vorliegt. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Kempf, Bernd, Grimma, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Übertragung des Vermögens des einzelkaufmännischen Unternehmens Ingenieurbüro Bernd Kempf für Aufzugtechnik, Fördertechnik und Lagertechnik e.K. mit dem Sitz in Grimma (Amtsgericht Leipzig, HRA 14846) als Ganzes im Wege der Ausgliederung zur Neugründung gemäß Spaltungsplan vom 11.07.2006. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung der Ausgliederung im Handelsregister des übertragenden Rechtsträgers.Die Ausgliederung wurde am 18.09.2006 in das Register des übertragenden Rechtsträgers eingetragen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 137 Abs. 3 UmwG. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.