Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
12 |
c)
Gegenstand von Amts wegen berichtigt:
Allen interessierten Herstellern,
Vertriebsunternehmen und Importeuren ein
faires, offenes und diskriminierungsfreies
System von Dienstleistungen zu bieten, um
ihren Verpflichtungen für die Entsorgung
von Elektrogeräten und deren Zubehör - mit
dem Schwerpunkt Beleuchtungskörper -
entsprechend den Regelungen des ElektroG
und anderer Gesetze zur Rücknahme von
Waren nachzukommen, wobei die
Ausweitung der Entsorgung auf andere
Elektrogeräte und deren Zubehör die
schwerpunktmäßige Entsorgung von
Beleuchtungskörpern und deren Zubehör
nicht beinträchtigen darf;
dazu die Entsorgung von Elektrogeräten in
Übereinstimmung mit dem ElektroG und
sonstiger anwendbarer Vorschriften
durchzuführen oder durchführen zu lassen;
die Entwicklung und Ausführung der
nationalen und europäischen Umwelt- und
Entsorgungspolitik im Hinblick auf
Elektrogeräten zu verfolgen und dafür
fachliche Stellungnahmen abzugeben; die
Verwaltung der "Elektro-Altgeräte Garantie
GmbH" oder ähnlicher Organisationen mit
gleichem Zweck zu übernehmen, wobei die
für diese Tätigkeit zu berechnenden
Entgelte über eine reine Kostendeckung
hinausgehen können.
Insbesondere ist die Gesellschaft
berechtigt, für ihre Gesellschafter und alle
anderen zur Entsorgung von Elektrogeräten
in Deutschland Verpflichteten die
Entsorgung von Elektrogeräten
durchzuführen; unabhängige
Dienstleistungsunternehmen zu
beauftragen, Maßnahmen der Entsorgung
für sie durchzuführen; auf diesem Gebiet
die gesamte Kommunikation mit den
zuständigen nationalen Instanzen zu
koordinieren; den Teilnehmern am System
die Kosten für die Durchführung und
Sicherstellung der Entsorgung von
Elektrogeräten in Deutschland anteilig in
Rechnung zu stellen; auf dem Gebiet der
Entsorgung Studien durchzuführen oder
durchführen zu lassen und diese
hinsichtlich der gesetzten Kriterien zu
überprüfen sowie Dokumentationen zu
sammeln; Aktivitäten Dritter auf dem
Gebiet, auf dem die Gesellschaft tätig ist, zu
unterstützen; unbeschadet der
Verantwortlichkeit der zuständigen
nationalen Behörden rechtliche Schritte
gegen jeden Verdachtsfall zu unternehmen,
in dem ein Hersteller,
Vertriebsunternehmen oder Importeur seine
Verpflichtungen zum Sammeln und
Entsorgen von Elektrogeräten nach dem
ElektroG (Free Rider) oder zur Einhaltung
der Vorgaben des § 5 ElektroG sowie
anderer Vorschriften über die
Beschaffenheit oder Kennzeichnung von
Elektrogeräten nicht erfüllt.
Soweit kartellrechtliche Vorschriften die
Tätigkeit der Gesellschaft hinsichtlich
Beleuchtungskörpern auf das Sammeln von
Beleuchtungskörpern (ohne Recycling)
beschränken, gehört das Recycling nicht
zum Gegenstand der Gesellschaft. |
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a)
27.09.2022
Timm
b)
Berichtigung/Ergänzung
Eintragung Nr. 11 |
HRB 158006: Lightcycle Retourlogistik und Service GmbH, München, Elsenheimerstr. 55 a, 80687 München. Die Gesellschafterversammlung vom 18.07.2022 hat die Änderung der §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens) und 9 (Pflichten der Geschäftsführer) sowie 23 (Geschäftsjahr, Jahresabschluss) der Satzung beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Allen interessierten Herstellern, Vertriebsunternehmen und Importeuren ein faires, offenes und diskriminierungsfreies System von Dienstleistungen zu bieten, um ihren Verpflichtungen für die Entsorgung von Elektrogeräten und deren Zubehör - mit dem Schwerpunkt Beleuchtungskörper - entsprechend den Regelungen des ElektroG und anderer Gesetze zur Rücknahme von Waren nachzukommen, wobei die Ausweitung der Entsorgung auf andere Elektrogeräte und deren Zubehör die schwerpunktmäßige Entsorgung von Beleuchtungskörpern und deren Zubehör nicht beinträchtigen darf; dazu die Entsorgung von Elektrogeräten in Übereinstimmung mit dem ElektroG und sonstiger anwendbarer Vorschriften durchzuführen oder durchführen zu lassen; die Entwicklung und Ausführung der nationalen und europäischen Umwelt- und Entsorgungspolitik im Hinblick auf Elektrogeräten zu verfolgen und dafür fachliche Stellungnahmen abzugeben; die Verwaltung der "Elektro-Altgeräte Garantie GmbH- oder ähnlicher Organisationen mit gleichem Zweck zu übernehmen, wobei die für diese Tätigkeit zu berechnenden Entgelte über eine reine Kostendeckung hinausgehen können. Soweit kartellrechtliche Vorschriften die Tätigkeit der Gesellschaft hinsichtlich Beleuchtungskörpern auf das Sammeln von Beleuchtungskörpern (ohne Recycling) beschränken, gehört das Recycling nicht zum Gegenstand der Gesellschaft.
HRB 158006:Lightcycle Retourlogistik und Service GmbH, München, Elsenheimer Str. 55 a, 80687 München.Von Amts wegen berichtigt: Geschäftsanschrift: Elsenheimerstr. 55 a, 80687 München.
HRB 158006:Lightcycle Retourlogistik und Service GmbH, München, Elsenheimer Str. 55 a, 80687 München.Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Grünwald, Martin, Brunnthal, * ‒.‒.‒‒.
HRB 158006:Lightcycle Retourlogistik und Service GmbH, München, Elsenheimer Str. 55 a, 80687 München.Die Gesellschafterversammlung vom 13.05.2014 hat die Änderung der §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens) und 9 (Pflichten der Geschäftsführer) der Satzung beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: 1)Allen interessierten Herstellern, Vertriebsunternehmen und Importeuren ein faires, offenes und diskriminierungsfreies System von Dienstleistungen zu bieten, um ihren Verpflichtungen für die Entsorgung von Beleuchtungskörpern entsprechend den Regelungen des ElektroG nachzukommen; dazu die Entsorgung von Beleuchtungskörpern in Übereinstimmung mit dem ElektroG und sonstiger anwendbarer Vorschriften durchzuführen oder durchführen zu lassen; soweit Beleuchtungskörper (z.B. Lampen und Leuchten) mit anderen Elektrogeräten in einer Sammelgruppe zusammengefasst werden, ist das Unternehmen berechtigt, auch alle anderen Elektrogeräte der betreffenden Sammelgruppe mit zu entsorgen. die Entwicklung und Ausführung der nationalen und europäischen Umwelt- und Entsorgungspolitik im Hinblick auf Beleuchtungskörper zu verfolgen und dafür fachliche Stellungnahmen abzugeben, die Verwaltung der "Garantie-Gesellschaft Lampen GbR" oder ähnlicher Organisationen mit gleichem Zweck zu übernehmen, wobei die für diese Tätigkeit zu berechnenden Entgelte über eine reine Kostendeckung hinausgehen können. 2)Die Gesellschaft ist für die in Abs. 1 genannten Zwecke insbesondere berechtigt, für ihre Gesellschafter und alle anderen zur Entsorgung von Beleuchtungskörpem in Deutschland Verpflichteten die Entsorgung von Beleuchtungskörpern und anderen Elektrogeräten, die zur gleichen Sammelgruppe wie Beleuchtungskörper gehören,durchzuführen; unabhängige Dienstleistungsunternehmen zu beauftragen, Maßnahmen der Entsorgung für sie durchzuführen; auf diesem Gebiet die gesamte Kommunikation mit den zuständigen nationalen Instanzen zu koordinieren; den Teilnehmern am System die Kosten für die Durchführung und Sicherstellung der Entsorgung von Beleuchtungskörpern und anderen Elektrogeräten, soweit diese zur gleichen Sammelgruppe wie Beleuchtungskörper (z.B. Lampen und Leuchten) gehören,in Deutschland anteilig in Rechnung zu stellen; auf dem Gebiet der Entsorgung Studien durchzuführen oder durchführen zu lassen und diese hinsichtlich der gesetzten Kriterien zu überprüfen sowie Dokumentationen zu sammeln; Aktivitäten Dritter auf dem Gebiet, auf dem die Gesellschaft tätig ist, zu unterstützen; unbeschadet der Verantwortlichkeit der zuständigen nationalen Behörden rechtliche Schritte gegen jeden Verdachtsfall zu unternehmen, in dem ein Hersteller, Vertriebsunternehmen oder Importeur seine Verpflichtungen zum Sammeln und Entsorgen von Beleuchtungskörpern nach dem ElektroG (Free Rider) oder zur Einhaltung der Vorgaben des § 5 ElektroG sowie anderer Vorschriften über die Beschaffenheit oder Kennzeichnung von Beleuchtungskörpern nicht erfüllt. 3) Soweit kartellrechtliche Vorschriften die Tätigkeit der Gesellschaft auf das Sammeln von Beleuchtungskörpem (ohne Recycling) beschränken, gehört das Recycling nicht zum Gegenstand der Gesellschaft. 4)Die Gesellschaft bezweckt keine Gewinnerzielung.
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