HRB 11619 FL: Lightkontor GmbH, Sitz vormals: Flensburg, Birklück 5, 24999 Wees. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 19.10.2017 ist der Sitz der Gesellschaft unter entsprechender Änderung von § 2 der Satzung von Flensburg nach Wees verlegt worden. Neue Geschäftsanschrift eingetragen.
HRB 11619 FL: Lightkontor GmbH, Flensburg, Taruper Weg 35 C, 24943 Flensburg. Gegenstand: Der Vertrieb von Beleuchtung als Groß- und Internethandel. Kapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. Geschäftsführer: 1. Hinrichsen, Bernd, * ‒.‒.‒‒, Flensburg; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten; Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 26.01.2016; Die Gesellschaft ist entstanden durch Übertragung von Teilen des Vermögens als Gesamtheit aus dem Vermögen der Firma "Lightkontor Inhaber Bernd Hinrichsen e.K." mit Sitz in Flensburg (Amtsgericht Flensburg, HRA 8784 FL) auf Grund des Spaltungsplans vom 26.01.2016. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.