Lignum Sägen GmbH, Wasserliesch, Conrad-Röntgen-Straße 1, 54332 Wasserliesch. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden MPS Sägen GmbH am 30.03.2011 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Das Registerblatt ist geschlossen.
Lignum Sägen GmbH, Wasserliesch, Conrad-Röntgen-Straße 1, 54332 Wasserliesch. Der mit der Martin Pott Beteiligungsgesellschaft, Wasserliesch (Amtsgericht Wittlich (HRB 3639)) am 23.12.2002 abgeschlossene Beherrschungsvertrag Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom zum aufgehoben. Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.
Lignum Sägen GmbH, Wasserliesch, Conrad-Röntgen-Straße 1, 54332 Wasserliesch. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.08.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 11.08.2010 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 11.08.2010 mit der MPS Sägen GmbH mit Sitz in Wasserliesch (AG Wittlich, HRB 3639) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.