Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
8 |
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b)
Ausgeschieden:
Geschäftsführer:
Limmer, Walter, Gas- und
Wasserinstallationsmeister, Altenkunstadt |
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a)
07.01.2025
Bock |
Limmer + Söllner GmbH, Altenkunstadt, Zum Külmitz 10, 96264 Altenkunstadt. Die Gesellschafterversammlung vom 27.03.2013 hat die Änderung der §§ 6 (Gesellschafterversammlung), 7 (Gesellschafterbeschlüsse), 10 (Gewinnverwendung, Gewinnrücklage), 11 (Verfügung über Geschäftsanteile), 12 (Kündigung) und 16 (Liquidation) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Bestellt: Geschäftsführer: Limmer, Michael, Altenkunstadt, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Limmer + Söllner GmbH, Altenkunstadt, Zum Külmitz 10, 96264 Altenkunstadt. Die Michael Limmer GmbH mit dem Sitz in Altenkunstadt (Amtsgericht Coburg HRB 3925) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 17.08.2012 mit Nachtrag vom 02.10.2012 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom 17.08.2012 mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Limmer + Söllner GmbH, Altenkunstadt, Zum Külmitz 10, 96264 Altenkunstadt. Die Gesellschafterversammlung vom 17.08.2012 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro sowie gleichzeitig eine Erhöhung des Stammkapitals um 604,88 EUR beschlossen. Sodann hat die Gesellschafterversammlung vom 17.08.2012 mit Nachtrag vom 02.10.2012 die Erhöhung des Stammkapitals um 19.620,00 Euro zur Durchführung der Verschmelzung mit der Michael Limmer GmbH mit dem Sitz in Altenkunstadt (AG Coburg HRB 3925 ) und die Änderungen der §§ 3 (Stammkapital), 7 (Gesellschafterbeschlüsse) und 13 (Einziehung von Geschäftsanteilen, Ausschluß eines Gesllschafters) der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 327.000,00 EUR.
Limmer + SölIner GmbH, Altenkunstadt, (Zum Külmitz 10, 96264 Altenkunstadt).Firma von Amts wegen (Umschreibefehler) berichtigt: Limmer + Söllner GmbH.
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