HRB 724543: Limpito Dienstleistungen GmbH, Singen Hohentwiel, Bruderhofstraße 26, 78224 Singen Hohentwiel. Die Gesellschafterversammlung vom 18.02.2022 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) beschlossen. Sitz verlegt; nun: Engen. Neue Geschäftsanschrift: Beethovenstraße 7, 78234 Engen.
HRB 724543: Limpito Dienstleistungen GmbH, Singen Hohentwiel, Bruderhofstraße 26, 78224 Singen Hohentwiel. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 31.05.2021. Geschäftsanschrift: Bruderhofstraße 26, 78224 Singen Hohentwiel. Gegenstand: Der Betrieb eines Gebäudereinigungshandwerks mit allen Beratungs- und Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Gebäudebewirtschaftung und dem Gebäudemanagement und des Betriebs eines Gerätereinigungshandwerks, insbesondere von Getränkeleergutautomaten mit allen Beratungs- und Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Gerätereinigungshandwerk. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. Geschäftsführer: Discua Juarez, Mauricio Enrique, Singen Hohentwiel, * ‒.‒.‒‒; Discua Juarez, Melanie, geb. Schmidt, Singen Hohentwiel, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Ausgliederung des von dem Einzelkaufmann Discua Juarez, Mauricio Enrique, Singen Hohentwiel, * ‒.‒.‒‒ als Inhaber der Firma "Limpito Dienstleistungen e.K.", Singen Hohentwiel (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRA 707009) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 31.05.2021. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.