Linck Stahlbau GmbH, Warmsroth (Am Lindchen 12, 55442 Warmsroth). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Wilbert Kranservice Gesellschaft mit beschränkter Haftung am 06.09.2008 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Linck Stahlbau GmbH, Warmsroth (Am Lindchen 12, 55442 Warmsroth). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.08.2008 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 28.08.2008 mit der Wilbert Kranservice Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Stromberg (AG Bad Kreuznach HRB 2529) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.