Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
3 |
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b)
Die Liquidation ist beendet.
Die Gesellschaft ist gelöscht.
Das Registerblatt ist geschlossen. |
a)
28.03.2023
Heid
b)
Fall 4 |
HRB 8578: Lincoln Achte Deutsche Grundstücksgesellschaft mbH, Bad Nauheim, c/o Waypoint Real Estate GmbH, Hauptstraße 48, 61231 Bad Nauheim. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geändert, nun: Liquidator: Heinemann, Henning, Bad Nauheim, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 76235: Lincoln Achte Deutsche Grundstücksgesellschaft mbH, Frankfurt am Main, c/o Waypoint Real Estate GmbH, Bockenheimer Landstr. 98-100, 60323 Frankfurt am Main. Neuer Sitz: Bad Nauheim. Geschäftsanschrift: c/o Waypoint Real Estate GmbH, Hauptstraße 48, 61231 Bad Nauheim. Der Sitz ist nach Bad Nauheim (jetzt Amtsgericht Friedberg HRB 8578) verlegt.
HRB 8578: Lincoln Achte Deutsche Grundstücksgesellschaft mbH, Bad Nauheim, c/o Waypoint Real Estate GmbH, Hauptstraße 48, 61231 Bad Nauheim. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.12.2005. Die Gesellschafterversammlung vom 12.04.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Frankfurt am Main (bisher Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 76235) nach Bad Nauheim beschlossen. Geschäftsanschrift: c/o Waypoint Real Estate GmbH, Hauptstraße 48, 61231 Bad Nauheim. Gegenstand: Erwerb, die Vermietung, Verwaltung von und mittelbare und unmittelbare Beteiligung an Immobilien jeder Art. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Nicht mehr Geschäftsführer: Bysh, Rodney Alexander, Oberursel (Taunus), * ‒.‒.‒‒. Geschäftsführer: Heinemann, Henning, Bad Nauheim, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.01.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Lincoln Neunte Deutsche Grundstücksgesellschaft mbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 76236) verschmolzen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.02.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Erste Grundstücksverwaltungsgesellschaft Moorfleet mbh mit Sitz in Bremen (AG Bremen, HRB 22312 HB) verschmolzen.
HRB 76235:Lincoln Achte Deutsche Grundstücksgesellschaft mbH, Frankfurt am Main, c/o Waypoint Real Estate GmbH, Bockenheimer Landstr. 98-100, 60323 Frankfurt am Main.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.02.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Erste Grundstücksverwaltungsgesellschaft Moorfleet mbH mit Sitz in Bremen (Amtsgericht Bremen HRB 22312 HB) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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