Lind Verkehrstechnik GmbH, Montabaur (Ruhrstr. 6, 56410 Montabaur). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.09.2008 mit Änderung vom 14.10.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.09.2008 sowie vom 14.10.2008 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 19.09.2008 sowie vom 14.10.2008 mit der Bongard GmbH & Co. KG Schutzplanken und Lärmschutzsysteme mit Sitz in Nentershausen (Amtsgericht Montabaur, HRA 3020) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung ist mit der heute gleichzeitig erfolgten Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Lind Verkehrstechnik GmbH, Montabaur (Ruhrstr. 6, 56410 Montabaur). Geschäftsführer: Hartmann, Hans-Jürgen, Montabaur, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Merz, Hans-Peter, Montabaur, * ‒.‒.‒‒; Schönauer, Dirk, Montabaur, * ‒.‒.‒‒.
Lind Verkehrstechnik GmbH, Montabaur (Ruhrstr. 6, 56410 Montabaur). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 21.07.2006 mit Änderung vom 04.08.2006. Die Gesellschafterversammlung vom 20.10.2006 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Kleve (bisher Amtsgericht Kleve, HRB 8329) nach Montabaur beschlossen. Gegenstand: Die Produktion, der Vertrieb und der Handel mit Verkehrssicherungs- und Stahlprodukten aller Art und die Erbringung von Montage- und Dienstleistungen sowie Fahrbahnmarkierungen. Stammkapital: 1.000.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann allen oder einzelnen Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Lind, Peter, Montabaur, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im elektronischen Bundesanzeiger.
Lind Verkehrstechnik GmbH, Kleve (Ruhrstraße 6, 56410 Montabaur). Der Sitz ist nach Montabaur (Amtsgericht Montabaur HRB 20544) verlegt.
Lind Verkehrstechnik GmbH, Kleve (Siemensstraße 31, 47533 Kleve). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 21.07.2006 mit Änderung vom 04.08.2006. Gegenstand: Die Produktion, der Vertrieb und der Handel mit Verkehrssicherungs- und Stahlprodukten aller Art und die Erbringung von Montage- und Dienstleistungen sowie Fahrbahnmarkierungen. Stammkapital: 1.000.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann allen oder einzelnen Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Lind, Peter, Montabaur, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.