HRB 131614 B: Linden 72 GmbH, Berlin, Kurfürstendamm 29, 10719 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Durch Verschmelzung hier gelöscht
HRB 131614 B: Linden 72 GmbH, Berlin, Kurfürstendamm 29, 10719 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Verschmelzung mit der REInvest Germany Properties VIII S.a.r.l. mit Sitz in Luxemburg ist gemäß Mitteilung der Registerbehörde des übernehmenden Rechtsträgers (Registre de commerce et des societes Luxembourg B120964) am 18.01.2021 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRB 131614 B: Linden 72 GmbH, Berlin, Kurfürstendamm 29, 10719 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist aufgrund Verschmelzungsplanes vom 23.10.2020 mit der REInvest Germany Properties VIII S.a.r.l. mit Sitz in Luxemburg (Handelsregister Luxemburg B120964) verschmolzen. Die Voraussetzungen der Verschmelzung nach deutschem Recht liegen vor. Die Verschmelzung wird erst wirksam, sobald die Voraussetzungen nach dem Recht, dem die übernehmende Gesellschaft unterliegt, erfüllt sind. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRB 131614 B: Linden 72 GmbH, Berlin, Kurfürstendamm 29, 10719 Berlin. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Der Verschmelzungsplan ist zum Handelsregister eingereicht. An der Verschmelzung sind die Linden 72 GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht mit Sitz in Berlin, mit inländischer Geschäftsanschrift am Kurfürstendamm 29, 10719 Berlin, Deutschland, als übertragende und die RElnvest German Properties Vlll S.à.r.l., eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Société à responsabilité limitée) nach dem Recht des Großherzogtums Luxemburg, geschäftsansässig unter 2, Millewee, L7257 Walferdange, Großherzogtum Luxemburg, als übernehmende Gesellschaft beteiligt. Die übertragende Gesellschaft ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg unter HRB 131614 B. Die übernehmende Gesellschaft ist eingetragen im luxemburglschen Handelsregister (Registre de Commerce et des Sociétés) unter Nummer B120964. Zu den Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Gläubigern und Minderheitegesellschaften der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften teilen wir hiermit Folgendes mit: a) Gläubiger der Linden 72 GmbH: Bei der übertragenden Linden 72 GmbH ergeben sich die Rechte der Gläubiger aus §122j UmwG. Demnach können Gläubiger der Linden 72 GmbH unter folgenden Bedingungen die Leistung einer Sicherheit verlangen: - der jeweilige Gläubiger ist nicht berechtigt Befriedigung seiner Forderung zu verlangen; - er hat innerhalb von zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan oder sein Entwurf bekannt gemacht wurde, seinen Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich angemeldet; - er hat glaubhaft gemacht, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung seiner Forderung gefährdet wird, und - die geltend gemachte Forderung ist vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans oder seines Entwurfs entstanden. b) Gläubiger der RElnvest German Properties Vlll S.à.r.l. : Hinsichtlich der übernehmenden Gesellschaft, RElnvest German Properties Vlll S.à.r.I., bestimmen sich die Rechte der Gläubiger grundsätzlich nach Artikel 10219 des luxemburglschen Rechts über Handelsgesellschaften vom 10. August 1915 in der jeweils gültigen Fassung ("Luxemburger Recht über Handelsgesellschaften"), wonach die Gläubiger der zu verschmelzenden Gesellschaften, deren Forderungen vor der Veröffentlichung der Verschmelzungsurkunden gemäß Artikel 1021-14 des Luxemburger Rechts über Handelsgesellschaften entstanden sind, ungeachtet anders lautender Vereinbarungen berechtigt sind, innerhalb von zwei Monaten nach der Veröffentlichung bei dem Richter, der der Kammer des Bezirksgerichts (Tribunal d'Arrondissement) vorsitzt, die in dem Bezirk, in dem sich der Sitz der Schuldnergesellschaft befindet, mit Handelssachen befasst ist und in Eilfällen tagt, eine angemessene Sicherheit für alle fälligen oder nicht fälligen Verbindlichkeiten zu beantragen, wenn sie glaubhaft machen können, dass aufgrund der Verschmelzung die Befriedigung ihrer Forderungen gefährdet ist und dass sie von der Gesellschaft keine angemessenen Sicherheiten erhalten haben. Der Präsident des Gerichts lehnt den Antrag des Gläubigers ab, wenn dieser bereits über angemessene Sicherheiten verfügt oder wenn diese angesichts der finanziellen Lage der Gesellschaft nach der Verschmelzung nicht erforderlich sind. Die Schuldnergesellschaft kann die Ablehnung des Antrags durch Zahlung an den Gläubiger herbeiführen, auch wenn es sich um eine befristete Verbindlichkeit handelt. Werden die Sicherheiten nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist getroffen, wird die Verbindlichkeit sofort fällig. c) Rechte von Minderheitsgesellschaftern der Linden 72 GmbH: Die Linden 72 GmbH hat nur einen Gesellschafter. Daher wurden keine besonderen Vorkehrungen zur Geltendmachung der Rechte von Minderheitsgesellschaften getroffen. Die gesetzlichen Rechte der Minderheitsgesellschafter ergeben sich irn Wesentlichen aus § 122h und § 122i UmwG. § 122h UmwG gewährt dem Minderheitsgesellschafter unter bestimmten Bedingungen das Recht, gegen die Verschmelzung mit der Begründung zu klagen, dass das Umtauschverhältnis der Anteile zu niedrig bemessen sei. Nach § 122i UmwG ist die übertragende Gesellschaft verpflichtet, unter den in § 122i UmwG genannten Voraussetzungen einem Gesellschafter, der der Verschmelzung widerspricht, den Erwerb seiner Anteile gegen eine angemessene Kompensation anzubieten. d) Rechte von Minderheitsgesellschaftern der RElnvest German Properties Vlll S.à.r.l.: Da die übernehmende Gesellschaft, RElnvest German Properties Vlll S.à.r.l., nur einen Gesellschafter hat, sind die in Artikel 1021-12 des Luxemburger Rechts über Handelsgesellschaften niedergelegten Rechte von Minderheitsgesellschaftern nicht anwendbar. Vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und Minderheitsgesellschafter können unter folgender Anschrift kostenlos eingeholt werden: Linden 72 GmbH, Kurfürstendamm 29, 10719 Berlin.
HRB 131614 B: Linden 72 GmbH, Berlin, Kurfürstendamm 29, 10719 Berlin. Änderung zu Nr. 2: hinsichtlich der Vertretungsbefugnis; Geschäftsführer: Brinkmann, Thomas; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
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