Linden GmbH & Co. KG, Lüdenscheid, Nottebohmstr. 10, 58511 Lüdenscheid. Die Verschmelzung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers am 02.10.2013 wirksam geworden.
Linden GmbH & Co. KG, Lüdenscheid, Nottebohmstr. 10, 58511 Lüdenscheid. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.08.2013 mit der Linden Verwaltungs-GmbH mit Sitz in Lüdenscheid (Amtsgericht Iserlohn HRB 4701) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Linden GmbH & Co. KG, Lüdenscheid, Nottebohmstr. 10, 58511 Lüdenscheid.