Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
7 |
b)
Änderung der
Geschäftsanschrift:
Berliner Straße 25, 53489 Sinzig |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 27.05.2024 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Geschäftsjahr)
beschlossen. |
a)
07.06.2024
Schwan
b)
Fall 7 |
6 |
a)
Linden Verwaltungs GmbH
b)
Sinzig
Geschäftsanschrift:
Am Hellenberg 48, 53489 Sinzig
c)
Gegenstand des Unternehmens ist
Verwaltung eigenen Vermögens. |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 29.08.2022 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) und
mit ihr die Sitzverlegung nach Sinzig sowie die Änderung der
Firma beschlossen. In der gleichen
Gesellschafterversammlung sowie in der
Gesellschafterversammlung vom 02.09.2022 wurde auch deie
Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit
ihr die Änderung des Firmengegenstandes beschlosssen |
a)
06.09.2022
Schwan
b)
Fall 6 |
HRB 20999:Palettenservice Linden GmbH, Plaidt, Ludwig-Erhard-Str. 11, 56637 Plaidt.Berichtigung: Geschäftsanschrift: Ludwig-Erhardt-Str. 11, 56637 Plaidt. Einzelprokura: Linden, Laura, Sinzig, * ‒.‒.‒‒.
Palettenservice Linden GmbH, Plaidt (Ludwig-Erhard-Str. 11, 56637 Plaidt). Einzelprokura mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Linden, Brgitte, Sinzig, * ‒.‒.‒‒.
Palettenservice Linden GmbH, Plaidt (Ludwig-Erhard-Str. 11, 56637 Plaidt). Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 22.02.2008 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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