HRB 102755: Lindengarage GmbH, Spiesen-Elversberg, Lindenstraße 14-18, 66583 Spiesen-Elversberg. Die Gesellschafterversammlung vom 15.01.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital, Stammeinlagen) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 26.000,00 EUR beschlossen. Neues Stammkapital: 51.000,00 EUR.
HRB 102755: Lindengarage GmbH, Spiesen-Elversberg, Lindenstraße 14-18, 66583 Spiesen-Elversberg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 13.08.2015. Geschäftsanschrift: Lindenstraße 14-18, 66583 Spiesen-Elversberg. Gegenstand: Betrieb einer Kfz-Werkstatt und des ADAC-Abschleppdienstes sowie eines Ersatzwagen-Verleihs. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Euschen, Tim, Spiesen-Elversberg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Euschen, Tim, Spiesen-Elversberg, * ‒.‒.‒‒ unter der Firma Euschen Tim - Lindengarage e.K. in Spiesen-Elversberg (Amtsgericht Saarbrücken HRA 11841) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 13.08.2015. Die Ausgliederung wurde am 06.11.2015 in das Register des übertragenden Rechtsträgers eingetragen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.