HRB 106662: Lindenstraße 9 Grundstücksverwaltungs GmbH, Frankfurt am Main, Schäfergasse 10, 60313 Frankfurt am Main. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Europa-Allee 165, 60486 Frankfurt am Main.
HRB 106662: Lindenstraße 9 Grundstücksverwaltungs GmbH, Frankfurt am Main, Schäfergasse 10, 60313 Frankfurt am Main. Die Gesellschafterversammlung vom 22.11.2016 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 25.000,00 EUR und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital) beschlossen. Neues Stammkapital: 50.000,00 EUR.
HRB 106662: Lindenstraße 9 Grundstücksverwaltungs GmbH, Frankfurt am Main, Schäfergasse 10, 60313 Frankfurt am Main. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 31.08.2016. Geschäftsanschrift: Schäfergasse 10, 60313 Frankfurt am Main. Gegenstand: Erwerb und die Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten auf eigene Rechnung sowie die Entwicklung von Grundstücken zum Zwecke der Bebauung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Hofmann, Stefan, Berlin, * ‒.‒.‒‒; Krollmann, Udo, Berlin, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Lindenstraße 9 Beteiligungs GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRA 47516). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.