Linder - Schumann GmbH, Wiehl (Carl-Zeiss-Straße 7, 51674 Wiehl). Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (Amtsgericht Köln, HRA 25566 ) am 12.12.2007 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des formwechselnden Unternehmens ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Linder - Schumann GmbH, Wiehl (Carl-Zeiss-Straße 7, 51674 Wiehl). Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 30.10.2007 im Wege des Formwechsels in die Linder-Schumann GmbH & Co. Kommanditgesellschaft mit Sitz in Wiehl (Amtsgericht Köln, 41 AR 918/2007) umgewandelt. Der Formwechsel wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des formwechselndenUnternehmens ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Linder - Schumann GmbH, Wiehl (Carl-Zeiss-Straße 7, 51674 Wiehl). Die Gesellschafterversammlung vom 30.10.2007 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: I. der Abschluß von Verträgen aller Art über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und gewerbliche Räume, Vermietung und Verpachtung von Grundbesitz jeder Art, Bauträger- und Handelsgeschäfte im Zusammenhang mit Immobilien, jedoch keine Tätigkeiten nach § 34 c GewO. II. Die Gesellschaft ist zudem berechtigt, im Rahmen ihres Unternehmensgegenstandes nach Abs. I alle dazu förderlichen Geschäfte zu betreiben.