HRB 5452: Lindner Gesellschaft zur Verwaltung von Arbeitszeitguthaben mbH, Arnstorf, Bahnhofstr. 29, 94424 Arnstorf. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 03.09.2021 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Lindner RE GmbH mit dem Sitz in Arnstorf (Amtsgericht Landshut HRB 10792) verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 5452: Lindner Gesellschaft zur Verwaltung von Arbeitszeitguthaben mbH, Arnstorf, Bahnhofstr. 29, 94424 Arnstorf. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Kurz, Theresia, Roßbach, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Geschäftsführer: Petry, Petra, Vilsbiburg, * ‒.‒.‒‒.
Lindner Gesellschaft zur Verwaltung von Arbeitszeitguthaben mbH, Arnstorf (Bahnhofstr. 29, 94424 Arnstorf). Die Gesellschafterversammlung vom 15.12.2006 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde geändert: §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens), 5 (Geschäftsführung, Vertretung), 6 (Überschuss aus der Verwaltung der Arbeitgszeit- und Altersteilzeitguthaben) und 7(Schlussbestimmungen). Neuer Unternehmensgegenstand: Sicherung der Arbeitszeit- und Altersteilzeitguthaben der Mitarbeiter der Unternehmensgruppe Lindner. Hierzu darf die Gesellschaft die Arbeitszeitkonten der Mitarbeiter der Unternehmensgruppe Lindner mit den entsprechenden Arbeitszeit- und Alterszeitguthaben verwalten und die den Wertguthabenkonten entsprechenden Geldwerte übernehmen. Die Gesellschaft darf die den Wertguthaben entsprechenden Geldbeträge verwalten, verwahren und auszahlen sowie alle weiteren für die sachgerechte Sicherung der Arbeitszeit- und Altersteilzeitguthaben notwendigen Maßnahmen ergreifen. Die entsprechenden Einzelheiten zur Behandlung der den genannten Wertguthaben entsprechenden Geldbeträge sind in den zwischen der Gesellschaft und dem jeweiligen Unternehmen der Lindnergruppegeschlossenen Treuhandverträgen zu regeln. Mit den vorgenannten Tätigkeiten übt die Gesellschaft keinen eigenen Erwerbszweck aus. Ferner werden seitens der Gesellschaft weder Bank- noch Finanzdienstleistungen erbracht. Nicht eingetragen: Bekanntmachungsblatt ist nunmehr der elektronische Bundesanzeiger.