Linnemann-Schnetzer Sachsen GmbH, Elterlein (Scheibenberger Straße 45, 09481 Elterlein). Die Verschmelzung wurde am 15.11.2005 in das Register des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Linnemann-Schnetzer Sachsen GmbH, Elterlein (Scheibenberger Straße 45, 09481 Elterlein). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 27.10.2005 sowie der Beschlüsse beider Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der SCHÖNHERR WEBA GmbH mit dem Sitz in Chemnitz (Amtsgericht Chemnitz, HRB 1051) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Linnemann-Schnetzer Sachsen GmbH, Elterlein (Scheibenberger Straße 45, 09481 Elterlein).ergänzter Gegenstand: Die Herstellung und Instandhaltung von Werkzeugen, Vorrichtungen und Sondermaschinen, vorrangig für den Eigenbedarf des Betriebes, ist in die Tätigkeit der Gesellschaft eingeschlossen. Reparaturen u. Dienstleistungen und die 10-jährige Revision an Produkten, die im Werk hergestellt wurden, werden durchgeführt.