Linotype GmbH, Bad Homburg v. d. Höhe (Du-Pont-Str. 1, 61352 Bad Homburg v. d. Höhe). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Monotype Imaging Germany GmbH (ab dem 01.12.2006 firmierend: Linotype GmbH) am 01.12.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Linotype GmbH, Bad Homburg v. d. Höhe (Du-Pont-Str. 1, 61352 Bad Homburg v. d. Höhe). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.11.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Monotype Imaging Germany GmbH mit Sitz in Bad Homburg v. d. Höhe (Amtsgericht Bad Homburg v. d. Höhe HRB 10375) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Linotype GmbH, Bad Homburg v. d. Höhe (Du-Pont-Str. 1, 61352 Bad Homburg v. d. Höhe). Nicht mehr Geschäftsführer: Steinert, Bruno, Kaufmann, Usingen, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Wildenberg, Frank, Maintal, * ‒.‒.‒‒.
Linotype GmbH, Bad Homburg v. d. Höhe (Du-Pont-Str. 1, 61352 Bad Homburg v. d. Höhe). Der mit der Heidelberger Druckmaschinen AG in Heidelberg (Amtsgericht Mannheim HRB 330004) am 31.03.1998 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 12.06.2006 mit Wirkung zum Ablauf des 30.06.2006 aufgehoben. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrags in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekannt gemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach dieser Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.
Linotype GmbH, Bad Homburg v. d. Höhe (Du-Pont-Str. 1, 61352 Bad Homburg v. d. Höhe). Die Gesellschafterversammlung vom 12.06.2006 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Geschäftsjahr) beschlossen.