Linumer Agrargesellschaft mbH, Fehrbellin(Betziner Weg 18, 16833 Fehrbellin). Die Verschmelzung ist mit der am 12.11.2008 erfolgten Eintragung (Amtsgericht Neuruppin, HRB 1078 NP) in das Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen..
Linumer Agrargesellschaft mbH, Fehrbellin(Betziner Weg 18, 16833 Fehrbellin). Die Eintragung betreffend den Gewinnabführungsvertrag ( lfd. Nr. 4 Sp.6b ) ist von Amts wegen berichtigt und wird wie folgt berichtigt eingetragen: Der mit der Rhinmilch GmbH Agrargesellschaft Fehrbellin, HRB 1078 NP Amtsgericht Neuruppin, bestehende Geweinnabführungsvertrag ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 31.07.2008 mit Wirkung zum 31.12.2007 aufgehoben..
Linumer Agrargesellschaft mbH, Fehrbellin(Betziner Weg 18, 16833 Fehrbellin). Der mit der Rhinmilch GmbH Agrargesellschaft, Fehrbellin, HRB 1078 NP Amtsgericht Neuruppin bestehende Gewinnabführungsvertrag ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 31.07.2008 mit Wirkung zum 31.12.2008 aufgehoben. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 31.07.2008 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die Rhinmilch GmbH Agrargesellschaft Fehrbellin, HRB 1078 NP Amtsgericht Neuruppin verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam..
Linumer Agrargesellschaft mbH, Fehrbellin(Betziner Weg 18, 16833 Fehrbellin). Die Eintragung betreffend laufende Nr. 2, Spalte 6 b ist von Amts wegen berichtigt und wird wie folgt berichtigt eingetragen: Es besteht ein Gewinnabführungsvertrag mit der Rhinmilch GmbH Agrargesellschaft mit dem Sitz in Fehrbellin, AG Neuruppin: HRB 1078 NP, dem die Gesellschafterversammlung durch Beschluss vom 22.09.2004 zugestimmt hat.
Linumer Agrargesellschaft mbH, Fehrbellin(Betziner Weg 18, 16833 Fehrbellin). Es besteht ein Gewinnabführungsvertrag mit der Rhinmilch GmbH Agrargesellschaft mit dem Sitz in Fehrbellin, AG Neuruppin: HRB 1078, dem die Gesellschafterversammlung durch Beschluss vom 22.09.2005 zugestimmt hat. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Gläubigern, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung des Beschlusses als nach § 10 des Handelsgesetzbuches bekannt gemacht gilt, ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.