Lippert Steuerberatungsgesellschaft mbH, Würzburg (Mönchbergstr. 2, 97074 Würzburg). Die Verschmelzung wurde am 03.11.2005 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Würzburg HRB 5092).
Lippert Steuerberatungsgesellschaft mbH, Würzburg (Mönchbergstr. 2, 97074 Würzburg). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 24.10.2005 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Dr. Kley Reich Jankowski Steuerberatungsgesellschaft mbH mit dem Sitz in Würzburg (Amtsgericht WürzburgHRB 5092) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.