Lippl Bau GmbH, Villingen-Schwenningen, Im Tannhörnle 12, 78052 Villingen-Schwenningen.Die Eintragung der Verschmelzung im Register der Niederlassung des übernehmenden Rechtsträgers ist am 02.06.2010 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.
Lippl Bau GmbH, Villingen-Schwenningen, Im Tannhörnle 12, 78052 Villingen-Schwenningen.Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund der Verschmelzungserklärung des Alleingesellschafters vom 06.05.2010 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom gleichen Tag mit dem Vermögen des Alleingesellschafters Lippl, Peter, * ‒.‒.‒‒, Villingen-Schwenningen als Inhaber der Firma "Lippl Bau Peter Lippl e.K.", Villingen-Schwenningen (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRA 701718) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung im Register der Niederlassung des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.