Lippold Hydraulik und Wälzlager GmbH (Stralsund), Stralsund, Handwerkerring 20, 18437 Stralsund.Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Lippold Mecklenburg-Vorpommern GmbH, Neubrandenburg, vormals Lippold Hydraulik und Wälzlager GmbH, Schwerin, am 11.8.2009 (AG Neubrandenburg, HRB 7162) eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Lippold Hydraulik und Wälzlager GmbH (Stralsund), Stralsund, Handwerkerring 20, 18437 Stralsund.Geschäftsanschrift: Handwerkerring 20, 18437 Stralsund. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.05.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.05.2009 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 28.05.2009 mit der Lippold Hydraulik und Wälzlager GmbH (Schwerin) mit Sitz in Schwerin (Amtsgericht Schwerin HRB 521) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.