Num-
mer
der
Ein-
tra-
gung |
a)
Firma
b)
Sitz, Niederlassung, inlän-
dische Geschäftsanschrift,
empfangsberechtigte Person,
Zweigniederlassungen
c)
Gegenstand des Unterneh-
mens |
Grund- oder
Stammkapital |
a)
Allgemeine Vertretungsrege-
lung
b)
Vorstand, Leitungsorgan, ge-
schäftsführende Direktoren,
persönlich haftende Gesell-
schafter, Geschäftsführer, Ver-
tretungsberechtigte und beson-
dere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a)
Rechtsform, Beginn, Satzung
oder Gesellschaftsvertrag
b)
Sonstige Rechtsverhältnisse |
a)
Tag der Ein-
tragung
b)
Bemerkun-
gen |
6 |
b)
Sondheim v.d.Rhön |
|
|
|
b)
Der Sitz der Gesellschaft ist nach
Sondheim v.d.Rhön verlegt (Amts-
gericht Schweinfurt, HRB 9348). |
a)
08.02.2024
Kaiser |
1 |
a)
Liske Hoesch GmbH
b)
Sondheim v.d. Rhön
Geschäftsanschrift:
Bahrastraße 29, 97647 Sondheim v.d. Rhön
c)
Die Errichtung und die Sanierung von
Holzbaukonstruktionen einschließlich der
damit im Zusammenhang zu erbringenden
Dachdeckungs-, Abdichtungs- und
Trockenbauarbeiten sowie der Vertrieb von
vorgefertigten Bauelementen. Außerdem
die Betreuung und Koordinierung von
gewerkübergreifenden Bauleistungen aller
Art. |
55.000,00 EUR |
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Bestellt:
Geschäftsführer:
Hoesch, Ludolf, Berlin, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
|
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 29.01.1997, zuletzt geändert am
30.08.2006.
Die Gesellschafterversammlung vom 15.12.2023 hat die
Änderung des § 1 Abs.2 (Sitz, bisher Berlin, Amtsgericht
Charlottenburg HRB 65898 B) der Satzung beschlossen. |
a)
25.01.2024
Luff |
HRB 65898 B: Liske Hoesch GmbH, Berlin, Fraunhoferstraße 24, 10587 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Fraunhoferstraße 24, 10587 Berlin; Änderung zu Nr. 1: Das Geburtsdatum ist von Amts wegen ergänzt: Geschäftsführer: Hoesch, Ludolf, * ‒.‒.‒‒, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Herbert Liske Dachdeckerei GmbH, Berlin(Martin-Luther-Straße 15, 10777 Berlin). Firma: Liske Hoesch GmbH Gegenstand: Die Errichtung und die Sanierung von Holzbaukonstruktionen einschließlich der im Zusammenhang damit zu erbringenden Dachdeckungs-, Abdichtungs- und Trockenbauarbeiten sowie der Vertrieb von vorgefertigten Bauelementen. Außerdem die Betreuung und Koordinierung von gewerkübergreifenden Bauleistungen aller Art. Stamm- bzw. Grundkapital: 55.000 EUR Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 30.08.2006 ist das Stammkapital auf EURO umgestellt und auf 52.000 EUR erhöht sowie zur Durchführung der am 30.08.2006 vereinbarten und zugestimmten Verschmelzung mit der Ludolf Hoesch GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 37340 B) um weitere 3.000 EUR auf 55.000 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in §§ 1 (Firma), 2 (Gegenstand des Unternehmens), 4 (Stammkapital), 8 (Jahresabschluss), 9 (Wettbewerbsverbot), 10 (Allgemeine Bestimmungen)..
Liske Hoesch GmbH, Berlin(Martin-Luther-Straße 15, 10777 Berlin). Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 30.08.2006 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Ludolf Hoesch GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 37340 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..
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