HRB 20128: Lleshi Bau GmbH, Magdeburg, Halberstädter Str. 110, 39112 Magdeburg.
HRB 20128: Lleshi Bau GmbH, Magdeburg, Halberstädter Str. 110, 39112 Magdeburg. Von Amts wegen gem. § 384 Abs. 2 FamFG geändert, nun: Die Gesellschaft wird durch den/die Liquidator/en vertreten. Das Insolvenzverfahren ist durch Beschluss des Amtsgerichts Magdeburg vom 22.06.2017 (Az. 340 IN 573/15 (371)) nach Schlussverteilung aufgehoben worden.
HRB 20128: Lleshi Bau GmbH, Magdeburg, Halberstädter Str. 110, 39112 Magdeburg. Von Amts wegen gelöscht: Geschäftsführer: Lleshi, Mikel, Magdeburg, * ‒.‒.‒‒.
HRB 20128: Lleshi Bau GmbH, Magdeburg, Halberstädter Str. 110, 39112 Magdeburg. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Magdeburg vom 06.11.2015 (Az. 340 IN 573/15 (371)) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 65 GmbHG.
HRB 20128:Lleshi Bau GmbH, Magdeburg, Halberstädter Str. 110, 39112 Magdeburg.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 5.12.2013. Entstanden durch Ausgliederung des unter der Firma Lleshi Bau e.K. betriebenen einzelkaufmännischen Unternehmens mit dem Sitz in Magdeburg (Amtsgericht Stendal HRA 4176) aus dem Vermögen des Inhabers. Die Eintragung ist am 12.12.2013 in das Register des übertragenden Rechtsträgers eingetragen und damit wirksam geworden. Geschäftsanschrift: Halberstädter Str. 110, 39112 Magdeburg. Gegenstand des Unternehmens: Eisenflechten im Baugewerbe. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt: Geschäftsführer: Lleshi, Mikel, Magdeburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.Nicht eingetragen:Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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