HRB 4852: Lochter GmbH, Duisburg, Steubenstraße 1, 47058 Duisburg. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 25.01.2022 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 4852: Lochter GmbH, Duisburg, Steubenstraße 1, 47058 Duisburg. Die Gesellschafterversammlung hat am 23.12.2021 beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.564,59 um EUR 435,41 auf EUR 26.000,00 sowie es zum Zweck der Durchführung der Ausgliederung um weitere EUR 1.000 auf dann EUR 27.000 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 4 (Stammkapital) zu ändern. Neues Stammkapital: 27.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 23.12.2021 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.12.2021 einen Unternehmensteil des von dem Einzelkaufmann Schultz jun., Joachim, Duisburg * ‒.‒.‒‒ unter der Firma der Fritz Lochter, Inhaber Joachim Schultz in Oberhausen (Amtsgericht Duisburg, HRA 7765) betriebenen Unternehmens - nämlich die Geschäftsanteile an der Joachim Schultz GmbH (Amtsgericht Duisburg, HRB 2836) - im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.