Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
11 |
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b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Beyer, Jennifer, Dortmund, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Bestellt als
Geschäftsführer:
Kartun, Sevan, Gelsenkirchen, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Hämel, Rudolf, Obernburg, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
29.02.2024
Jarfeld |
HRB 16380: LogReal World GmbH, Dortmund, Dresdener Str. 49b, 44139 Dortmund. Änderung zur Geschäftsanschrift: Lübecker Straße 32, 44135 Dortmund.
HRB 16380: LogReal World GmbH, Dortmund, Dresdener Str. 49b, 44139 Dortmund. Nicht mehr Geschäftsführer: Kuiper, Rudolf, Emmerich, * ‒.‒.‒‒.
HRB 16380:LogReal World GmbH, Dortmund, Friedenstraße 41-43, 44139 Dortmund.Änderung zur Geschäftsanschrift: Dresdener Str. 49b, 44139 Dortmund.
LogReal World GmbH, Dortmund, Friedenstraße 41-43, 44139 Dortmund. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.08.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.08.2013 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 19.08.2013 mit der FOKUS INDUSTRIES GmbH mit Sitz in Dortmund (Amtsgericht Dortmund, HRB 23276) durch Aufnahme verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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