Logemann Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Harpstedt (Waldstr. 1, 27243 Harpstedt). Die Verschmelzung ist im Register des übernehmenden Johann Heinrich Logemann e.K. am 29.09.2011 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
Logemann Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Harpstedt (Waldstr. 1, 27243 Harpstedt). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.07.2011 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.07.2011 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter, den unter der Johann Heinrich Logemann e.K. (Amtsgericht Oldenburg HRA 202993) auftretenden Kaufmann Heiner Logemann übertragen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.