HRA 5833: Lohkamp & Schmilewski GmbH & Co. KG, Oerlinghausen, Piperweg 55, 33813 Oerlinghausen. Der Sitz ist nach Straelen (Amtsgericht Kleve HRA 4873) verlegt. Geschäftsanschrift: Zeppelinstraße 10, 47638 Straelen.
HRA 4873: Lohkamp & Schmilewski GmbH & Co. KG, Straelen, Zeppelinstraße 10, 47638 Straelen. Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Zeppelinstraße 10, 47638 Straelen. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: L & S Verwaltungs GmbH, Straelen (Amtsgericht Kleve HRB 15455), mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Der Sitz ist von Oerlinghausen (bisher Amtsgericht Lemgo, HRA 5833) nach Straelen verlegt.
HRA 5833: Lohkamp & Schmilewski GmbH & Co. KG, Oerlinghausen, Piperweg 55, 33813 Oerlinghausen. Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Piperweg 55, 33813 Oerlinghausen. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: L & S Verwaltungs GmbH, Straelen (Amtsgericht Kleve HRB 15455), mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Lohkamp & Schmilewski GmbH Gesellschaft für Werbung, Öffentlichkeitsarbeit und Absatzförderung, Oerlinghausen Amtsgericht Lemgo, HRB 3903) nach Maßgabe der Beschlüsse der Gesellschafterversammlung vom 20.08.2018 und 12.09.2018. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern des an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.