Lohmann Hoch-, Tief- und Stahlbetonbau GmbH, Lengefeld (Wolkensteiner Str. 7, 09514 Lengefeld). Die Verschmelzung wurde am 19.12.2006 in das Register des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Lohmann Hoch-, Tief- und Stahlbetonbau GmbH, Lengefeld (Wolkensteiner Str. 7, 09514 Lengefeld). Die Gesellschaft ist durch Verschmelzungsvertrag vom 24.11.2006 und Beschluss der Gesellschafterversammlung vom selben Tag mit dem Vermögen ihrer Alleingesellschafterin Birgit Förster (nunmehr: Lohmann Hoch-, Tief- und Stahlbetonbau e.K. mit Niederlassung in Lengefeld; Amtsgericht Chemnitz HRA 5898) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung im Handelsregister des einzelkaufmännischen Unternehmens. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.