VR 2587: Lohnsteuerhilfeverein Lohnsteuerhilfe Alt-Dresden e.V., Dresden (Zwinglistr. 40, 01277 Dresden). Die Verschmelzung wurde am 10.01.2019 in das Register des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen.Von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
VR 2587: Lohnsteuerhilfeverein Lohnsteuerhilfe Alt-Dresden e.V., Dresden (Zwinglistr. 40, 01277 Dresden). Der Verein ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 13.11.2017 sowie Beschluss der Mitgliederversammlung 09.09.2017 und Beschluss der Mitgliederversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 16.09.2017 mit dem Lohnsteuerhilfeverein für Arbeitnehmer e.V, mit dem Sitz in Cottbus (Amtsgericht Cottbus, VR 412 CB) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register des übernehmenden Rechtsträgers.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.