Lohntreuhand AG, Ettlingen (Pforzheimer Straße 128, 76275 Ettlingen). Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 16.04.2008 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.
Lohntreuhand AG, Ettlingen (Pforzheimer Straße 128, 76275 Ettlingen). Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 03.03.2008 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 03.03.2008 mit der Kommanditgesellschaft unter der Firma "Service Innovation Group Deutschland GmbH & Co. KG", Ettlingen (Amtsgericht Mannheim HRA 360976) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Lohntreuhand AG, Ettlingen (Pforzheimer Straße 160, 76275 Ettlingen). Die Hauptversammlung vom 23.03.2007 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Gegenstand des Unternehmens), § 3 (Geschäftsjahr) , § 4 ( Bekanntmachungen), § 16 ( Vergütung des Aufsichtsrates) , § 17 Abs.3 (Ort und Einberufung der Hauptversammlung), § 18 (Teilnahme an der Hauptversammlung, Stimmrecht), § 21 (Jahresabschluss), § 22 (Verwendung des Bilanzgewinns) beschlossen.