HRA 6876: Loikum Windpark GmbH & Co. KG, Altenbeken, Schlaunstr. 30, 33184 Altenbeken. Nach Änderung des Sitzes Persönlich haftender Gesellschafter: Loikum Windpark Verwaltungs GmbH, Altenbeken (Amtsgericht Paderborn HRB 12091), mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRA 204528:Loikum Windpark GmbH & Co. KG, Salzbergen, Bahnhofstraße 39, 48499 Salzbergen.Der Sitz ist nach Altenbeken (jetzt Amtsgericht Paderborn HRA 6876) verlegt. Geschäftsanschrift: Schlaunstraße 30, 33184 Altenbeken.
HRA 6876: Loikum Windpark GmbH & Co. KG, Altenbeken, Schlaunstr. 30, 33184 Altenbeken. Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Schlaunstr. 30, 33184 Altenbeken. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Loikum Windpark Verwaltungs GmbH, Salzbergen (Amtsgericht Osnabrück HRB 209227), mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Der Sitz ist von Salzbergen (bisher Amtsgericht Osnabrück, HRA 204528) nach Altenbeken verlegt.
HRA 204528:Loikum Windpark GmbH & Co. KG, Salzbergen, Bahnhofstraße 39, 48499 Salzbergen.(Der Erwerb und das Halten von Windkraftanlagen.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Bahnhofstraße 39, 48499 Salzbergen. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Loikum Windpark Verwaltungs GmbH, Salzbergen (Amtsgericht Osnabrück HRB 209227), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Loikum Windpark GmbH, Salzbergen (Amtsgericht Osnabrück HRB 100863) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 21.01.2015. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.