Lokale Nahverkehrsgesellschaft Kreis Limburg-Weilburg GmbH, Limburg a. d. Lahn, Schiede 43, 65549 Limburg a. d. Lahn. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Verkehrsgesellschaft Lahn-Dill-Weil mbH am 09.09.2011 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Lokale Nahverkehrsgesellschaft Kreis Limburg-Weilburg GmbH, Limburg a. d. Lahn, Schiede 43, 65549 Limburg a. d. Lahn. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Verkehrsgesellschaft Lahn-Dill-Weil mbH am 26.08.2011 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Lokale Nahverkehrsgesellschaft Kreis Limburg-Weilburg GmbH, Limburg a. d. Lahn, Schiede 43, 65549 Limburg a. d. Lahn. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 01.06.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 01.06. und 15.06.2011 mit der Verkehrsgesellschaft Lahn-Dill-Weil mbH mit Sitz in Wetzlar (Amtsgericht Wetzlar HRB 2426) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Lokale Nahverkehrsgesellschaft Kreis Limburg-Weilburg GmbH, Limburg a. d. Lahn, Schiede 43, 65549 Limburg a. d. Lahn.Geschäftsanschrift: Schiede 43, 65549 Limburg a. d. Lahn. Nicht mehr Geschäftsführer: Hasselbächer, Reinhold, Limburg a. d. Lahn.