Num-
mer
der
Ein-
tra-
gung |
a)
Firma
b)
Sitz, Niederlassung, in-
ländische Geschäftsan-
schrift, empfangsberech-
tigte Person, Zweignieder-
lassungen
c)
Gegenstand des Unterneh-
mens |
Grund- oder
Stammkapital |
a)
Allgemeine Vertretungsrege-
lung
b)
Vorstand, Leitungsorgan, ge-
schäftsführende Direktoren,
persönlich haftende Gesell-
schafter, Geschäftsführer,
Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a)
Rechtsform, Beginn, Satzung
oder Gesellschaftsvertrag
b)
Sonstige Rechtsverhältnisse |
a)
Tag der Ein-
tragung
b)
Bemerkungen |
10 |
|
|
b)
Geschäftsführer:
3.
Lehmann, Swen, * ‒.‒.‒‒, Ham-
burg
mit der Befugnis die Gesellschaft mit
einem anderen Geschäftsführer oder
einem Prokuristen zu vertreten |
|
|
a)
28.11.2023
Koc |
9 |
|
|
|
4.
Carstensen, Kevin, * ‒.‒.‒‒,
Hamburg
Prokura gemeinsam mit einem Ge-
schäftsführer oder einem weiteren
Prokuristen |
|
a)
07.10.2022
Koc |
HRB 802 EL: Loll Feinmechanik GmbH, Tornesch, Borstelweg 16, 25436 Tornesch. Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 24.09.2021 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Loll Mechatronik GmbH mit Sitz in Tornesch (Amtsgericht Pinneberg, HRB 10663 PI) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRB 802 EL: Loll Feinmechanik GmbH, Tornesch, Borstelweg 16, 25436 Tornesch. Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 17.09.2020 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage sowie des Nachtrags zum Verschmelzungsvertrag vom 28.10.2020 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage wurde die Loll GmbH & Co. KG mit Sitz in Tornesch (Amtsgericht Pinneberg, HRA 5337 PI) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRB 802 EL: Loll Feinmechanik GmbH, Tornesch, Borstelweg 16, 25436 Tornesch. Kapital: 300.000,00 EUR; Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 17.09.2020 ist das Stammkapital der Gesellschaft zum Zwecke der Verschmelzung mit der Loll GmbH & Co. KG mit Sitz in Tornesch (Amtsgericht Pinneberg, HRA 5337 PI) auf 300.000,00 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 3.
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