HRB 23309: Lonsdorfer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Saarlouis-Lisdorf (Lisdorfer Str. 21 a, 66740 Saarlouis). Von Amts wegen eingetragen nach § 394 FamFG: Die Gesellschaft ist wegen Vermögenslosigkeit gelöscht.
HRB 23309:Lonsdorfer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Saarlouis-Lisdorf (Lisdorfer Str. 21 a, 66740 Saarlouis). Es ist beabsichtigt, die Gesellschaft von Amts wegen gemäß § 394 FamFG wegen Vermögenslosigkeit zu löschen. Gegen die Löschung von Amts wegen ist das Rechtsmittel des Widerspruchs statthaft. Der Widerspruch ist binnen einer Frist von 3 Monaten beginnend mit dem Tag dieser Veröffentlichung durch Einreichen eines Widerspruchsschreibens -schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle- beim Amtsgericht Saarbrücken, -zentrales Handelsregister-, Mainzerstr.178, 66121 Saarbrücken einzulegen. Der Widerspruch muss die Bezeichnung der angefochtenen Löschungsankündigung enthalten sowie die Erklärung, dass Widerspruch eingelegt wird. Er ist vom Widerspruchsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnenEs erfolgt die öffentliche Zustellung eines Beschlusses an der Gerichtstafel, Mainzerstr. 178, 66121 Saarbrücken, in dem der Widerspruch des Geschäftsführers gegen die Amtslöschung als unbegründet zurückgewiesen wurde.
HRB 23309:Lonsdorfer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Saarlouis-Lisdorf (Lisdorfer Str. 21 a, 66740 Saarlouis). Es ist beabsichtigt, die Gesellschaft von Amts wegen gemäß § 394 FamFG wegen Vermögenslosigkeit zu löschen. Gegen die Löschung von Amts wegen ist das Rechtsmittel des Widerspruchs statthaft. Der Widerspruch ist binnen einer Frist von 3 Monaten beginnend mit dem Tag dieser Veröffentlichung durch Einreichen eines Widerspruchsschreibens -schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle- beim Amtsgericht Saarbrücken, -zentrales Handelsregister-, Mainzerstr.178, 66121 Saarbrücken einzulegen. Der Widerspruch muss die Bezeichnung der angefochtenen Löschungsankündigung enthalten sowie die Erklärung, dass Widerspruch eingelegt wird. Er ist vom Widerspruchsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.